Kündigung erhalten – Was jetzt zu tun ist

Kündigung erhalten – Was jetzt zu tun ist

RA Götz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bühl

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? In dieser Situation ist schnelles und überlegtes Handeln wichtig. Im deutschen Arbeitsrecht gelten kurze Fristen. Werden diese versäumt, kann dies dazu führen, dass eine Kündigung trotz bestehender rechtlicher Zweifel wirksam wird.

Ich prüfe für Sie, ob die Kündigung rechtmäßig ist, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche Möglichkeiten bestehen, Ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Ruhe bewahren – und die Fristen beachten

Der Erhalt einer Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass diese wirksam ist. Arbeitgeber müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Fehler bei der Kündigung kommen in der Praxis regelmäßig vor.

Besonders wichtig ist die Drei-Wochen-Frist: Soll die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüft werden, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich rechtswidrig gewesen wäre.

Deshalb empfiehlt es sich, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen.

Ich prüfe unter anderem folgende Fragen

  • Ist die Kündigung formwirksam?
  • Wurde die richtige Kündigungsfrist eingehalten?
  • Besteht allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz?
  • Ist eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?
  • Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?
  • Liegt eine Sozialauswahl vor, soweit sie erforderlich ist?
  • Bestehen Ansprüche auf Weiterbeschäftigung?
  • Lassen sich eine Abfindung oder andere günstige Regelungen verhandeln?

Abfindung – besteht ein Anspruch?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass jede Kündigung automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung auslöst. Das ist nicht der Fall.

Eine Abfindung kann sich jedoch insbesondere im Rahmen von Verhandlungen oder eines gerichtlichen Vergleichs ergeben. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erzielt werden kann, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung verbessert häufig die Verhandlungsposition.

Nichts vorschnell unterschreiben

Nach Ausspruch einer Kündigung legen Arbeitgeber nicht selten einen Aufhebungsvertrag, einen Abwicklungsvertrag oder eine Ausgleichsquittung vor.

Unterschreiben Sie solche Erklärungen nicht ungeprüft. Sie können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rechte haben, etwa hinsichtlich einer Abfindung, eines Arbeitszeugnisses oder des Bezugs von Arbeitslosengeld.

Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?

Für die rechtliche Prüfung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag
  • Nachträge zum Arbeitsvertrag
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
  • Abmahnungen
  • Lohnabrechnungen
  • vorhandene Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, soweit einschlägig

Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, ist eine Beratung dennoch möglich.

Häufige Fragen

Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Nein. Die Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben ist grundsätzlich keine Voraussetzung für dessen Wirksamkeit. Häufig bestätigt eine Unterschrift lediglich den Erhalt. Ob eine Empfangsbestätigung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich nach einer Kündigung weiter arbeiten?

Grundsätzlich besteht das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort, sofern keine Freistellung erfolgt oder das Arbeitsverhältnis auf andere Weise beendet wird.

Kann ich mich gegen jede Kündigung wehren?

Ob eine Kündigung erfolgreich angegriffen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine anwaltliche Prüfung schafft Klarheit über die Erfolgsaussichten und die sinnvollste Vorgehensweise.

Persönliche Beratung im Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ziel ist es, Ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen und gemeinsam die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung zu entwickeln.

Vereinbaren Sie möglichst zeitnah einen Beratungstermin (Tel. 07223 1797). Gerade nach Erhalt einer Kündigung ist schnelles Handeln entscheidend.