Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Anwaltskanzlei Axel H. Götz, 77815 Bühl, T. 07223-1797
Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts sowie in allen Nebenstrafrechtsgebieten. Dabei sind wir in jeder Lage des Verfahrens an der Seite unserer Mandanten, d.h. von der Strafanzeige bis zur Verurteilung oder bestenfalls zum Freispruch.
Darüber hinaus sind wir für unsere Mandanten im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig.
Unsere Leistungen vor oder im Ermittlungsverfahren sind:
- Überprüfung einer geplanten Tätigkeit auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit
- Erstattung von Strafanzeigen
- Einlegung von Rechtsmitteln im Klageerzwingungsverfahren
- Erhebung von Neben-/Privatklagen
- Betreuung und Vertretung bei Durchsuchungen und Festnahmen
Unsere Leistungen im Zwischenverfahren sind:
- Anzeige der Verteidigung bei Gericht
- Beantragung von Akteneinsicht
- Festlegen der Verteidigungsstrategie
- Erstellung von Schutz- und Verteidigungsschriften
- Unsere Leistungen in der Hauptverhandlung sind:
- Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
- Betreuung und Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung
- Gewährleistung der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze
- Betreuung und Vertretung des Privat-/Nebenklägers
- Zeugenbeistand
Im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht sind unsere hauptsächlichen Tätigkeiten:
- Beantragung von Akteneinsicht
- Verteidigungsanzeige
- Einlegung von Rechtsmitteln gegen Bußgeldbescheide
- Beschwerdeverfahren