Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis begleitet Arbeitnehmer häufig über viele Jahre und kann entscheidend für den weiteren beruflichen Werdegang sein. Bereits kleine Formulierungen können sich auf Bewerbungen und Karrierechancen auswirken. Deshalb empfiehlt es sich, ein Arbeitszeugnis rechtlich prüfen zu lassen.
Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitszeugnis und unterstütze Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Wann besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangt werden.
Zu unterscheiden ist zwischen:
- einfachem Arbeitszeugnis,
- qualifiziertem Arbeitszeugnis,
- Zwischenzeugnis.
Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung enthält, bewertet das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
Arbeitszeugnis prüfen lassen
Viele Zeugnisse wirken auf den ersten Blick positiv, enthalten jedoch Formulierungen, die von Personalverantwortlichen anders verstanden werden als von Arbeitnehmern.
Ich prüfe insbesondere:
- Vollständigkeit des Zeugnisses,
- Leistungsbeurteilung,
- Verhaltensbeurteilung,
- Schlussformel,
- unzulässige Formulierungen,
- versteckte negative Bewertungen,
- Widersprüche innerhalb des Zeugnisses.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine verständliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Berichtigung des Arbeitszeugnisses
Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen oder enthält es unzutreffende Bewertungen, können Berichtigungsansprüche bestehen.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
- außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber,
- Formulierung von Änderungswünschen,
- Durchsetzung von Zeugnisberichtigungsansprüchen,
- gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Arbeitszeugnisse für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber sollten bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses sorgfältig vorgehen. Unklare oder fehlerhafte Formulierungen können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Ich unterstütze Arbeitgeber bei der rechtssicheren Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ja. Arbeitnehmer können grundsätzlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, das neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Leistung und Verhalten beurteilt.
Muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein?
Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß sein und darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren. Daraus ergeben sich Anforderungen an Inhalt und Formulierung.
Kann ich eine Änderung meines Arbeitszeugnisses verlangen?
Enthält das Zeugnis unzutreffende oder rechtlich unzulässige Bewertungen, kann ein Anspruch auf Berichtigung bestehen. Ob dies der Fall ist, sollte anhand des konkreten Zeugnisses geprüft werden.
Wie lange kann ich gegen ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis vorgehen?
Je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können Ausschlussfristen gelten. Zudem können Ansprüche verwirken, wenn sie über längere Zeit nicht geltend gemacht werden. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher empfehlenswert.
Persönliche Beratung im Arbeitsrecht
Ein gutes Arbeitszeugnis kann für Ihre berufliche Zukunft von großer Bedeutung sein. Lassen Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig überprüfen, bevor Sie es für Bewerbungen verwenden oder akzeptieren.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Bühl, Baden-Baden, Achern, Rastatt und der gesamten Region in allen Fragen rund um das Arbeitszeugnis.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin (T. 07223 1797). Gemeinsam prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis und setzen Ihre berechtigten Interessen durch.
