Vorsorgevollmacht • Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht  

Vorsorgevollmacht – Selbst bestimmen, wer für Sie entscheiden darf

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie frühzeitig, welche Person Ihres Vertrauens in einem solchen Fall für Sie handeln und Entscheidungen treffen darf.

Ohne Vorsorgevollmacht sind Ehegatten oder Kinder nicht automatisch berechtigt, Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. In vielen Fällen kann dann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers erforderlich werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Sie zu vertreten, wenn Sie hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Je nach Gestaltung kann die Vollmacht insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Vermögensangelegenheiten,

  • Bankgeschäfte,

  • Immobilienangelegenheiten,

  • Vertragsabschlüsse,

  • Behördenangelegenheiten,

  • Gesundheitsangelegenheiten,

  • Pflegeangelegenheiten sowie

  • Vertretung gegenüber Versicherungen.

Der Umfang der Vollmacht sollte individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht ermöglicht es, dass eine Vertrauensperson ohne gerichtliches Betreuungsverfahren handeln kann. Dadurch können Entscheidungen häufig schneller und unkomplizierter getroffen werden.

Eine individuell gestaltete Vorsorgevollmacht schafft Rechtssicherheit und hilft, spätere Unsicherheiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

Häufige Fehler

In der Praxis zeigen sich immer wieder Probleme durch

  • unklare Formulierungen,

  • unvollständige Vollmachten,

  • fehlende Regelungen für Grundstücksgeschäfte,

  • ungeeignete Bevollmächtigte oder

  • veraltete Dokumente.

Eine rechtliche Beratung hilft dabei, diese Risiken zu vermeiden.

Unsere Beratung

Wir unterstützen Sie bei

  • der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht,

  • der Überprüfung bestehender Vollmachten,

  • der Abstimmung mit Testament und Patientenverfügung sowie

  • der rechtssicheren Gestaltung Ihrer persönlichen Vorsorge.

Ihr Ansprechpartner in Bühl

Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie wichtige Entscheidungen für den Fall, dass Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Rechtsanwalt Axel Götz berät Sie umfassend und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmte Vorsorgelösung.

Patientenverfügung – Ihren Willen für medizinische Entscheidungen festlegen

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann dazu führen, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie bereits heute fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Behandlungssituationen wünschen oder ablehnen.

Eine Patientenverfügung entlastet Angehörige und behandelnde Ärzte, weil sie Ihren persönlichen Willen dokumentiert und Orientierung für medizinische Entscheidungen bietet.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

Dabei können Regelungen unter anderem getroffen werden zu

  • lebenserhaltenden Maßnahmen,

  • künstlicher Ernährung,

  • künstlicher Beatmung,

  • Wiederbelebungsmaßnahmen,

  • Schmerzbehandlung sowie

  • palliativmedizinischer Versorgung.

Je konkreter Ihre Wünsche beschrieben sind, desto besser können sie später umgesetzt werden.

Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass medizinische Entscheidungen Ihrem persönlichen Willen entsprechen.

Sie schaffen Klarheit für

  • Angehörige,

  • Ärzte,

  • Pflegeeinrichtungen und

  • Bevollmächtigte.

Zugleich können belastende Unsicherheiten und Konflikte vermieden werden.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Beide Dokumente ergänzen sich.

Während die Patientenverfügung Ihren Willen zu medizinischen Behandlungen festlegt, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer Sie gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Behörden oder Banken vertreten darf.

In vielen Fällen empfiehlt es sich daher, beide Dokumente gemeinsam erstellen zu lassen.

Unsere Beratung

Wir beraten Sie bei

  • der Erstellung einer rechtssicheren Patientenverfügung,

  • der Abstimmung mit einer Vorsorgevollmacht,

  • der Überprüfung bestehender Dokumente sowie

  • der Anpassung an veränderte Lebensumstände.

Ihr Ansprechpartner in Bühl

Mit einer individuell formulierten Patientenverfügung sorgen Sie dafür vor, dass Ihr persönlicher Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Rechtsanwalt Axel Götz unterstützt Sie bei einer rechtssicheren und verständlichen Gestaltung Ihrer persönlichen Vorsorge.