Erbrecht – Rechtsanwalt Axel H. Götz in Bühl
Kompetente Beratung im Erbrecht – Vorsorge treffen und Ansprüche durchsetzen
Ein Erbfall ist häufig mit persönlichen Belastungen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Neben der Trauer müssen oft innerhalb kurzer Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden. Zugleich lassen sich viele spätere Konflikte bereits durch eine rechtzeitige Nachlassplanung vermeiden.
Ich berate und vertrete Mandanten in allen Bereichen des Erbrechts – von der Gestaltung von Testamenten über die Nachlassabwicklung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht
Testament und Nachlassplanung
Ein individuell gestaltetes Testament schafft Klarheit und kann spätere Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.
Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
- Erstellung und Prüfung von Testamenten
- Berliner Testament
- Vermächtnissen
- Teilungsanordnungen
- Vor- und Nacherbschaft
- Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Eine sorgfältige Nachlassplanung berücksichtigt sowohl Ihre persönlichen Wünsche als auch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein wirksames Testament oder Erbvertrag vor, richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ich prüfe die Erbfolge und erläutere Ihnen verständlich, wer Erbe geworden ist und welche Rechte den einzelnen Beteiligten zustehen.
Pflichtteilsrecht
Nahe Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, auch wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.
Ich berate Sie insbesondere bei:
- Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
- Geltendmachung des Pflichtteils
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Auskunftsansprüchen gegenüber Erben
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben bilden regelmäßig eine Erbengemeinschaft. Unterschiedliche Interessen führen dabei häufig zu Konflikten.
Ich unterstütze Sie bei:
- Verwaltung des Nachlasses
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Verhandlungen zwischen Miterben
- gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen
- Teilungsversteigerungen von Immobilien
Erbschein
Für viele Rechtsgeschäfte ist ein Erbschein erforderlich.
Ich begleite Sie bei:
- Beantragung eines Erbscheins
- Berichtigung unrichtiger Erbscheine
- Nachweis der Erbenstellung
- Kommunikation mit Nachlassgerichten
Erbausschlagung
Nicht jede Erbschaft sollte angenommen werden. Ist der Nachlass überschuldet oder bestehen erhebliche Haftungsrisiken, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein.
Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftliche Situation des Nachlasses und berate Sie über die Vor- und Nachteile einer Annahme oder Ausschlagung.
Nachlassabwicklung
Die Abwicklung eines Nachlasses ist häufig mit umfangreichen rechtlichen und organisatorischen Aufgaben verbunden.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
- Korrespondenz mit Behörden und Banken
- Nachlassverzeichnis
- Auseinandersetzung zwischen Erben
- Durchsetzung von Ansprüchen
- Prüfung von Nachlassverbindlichkeiten
Häufige Fragen
Wann sollte ein Testament erstellt werden?
Ein Testament empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Vorstellungen entspricht oder Vermögen gezielt verteilt werden soll.
Muss jeder Erbe einen Erbschein beantragen?
Nein. Ob ein Erbschein erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Häufig genügt auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis.
Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Ja. Eine Ausschlagung ist innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Vor einer Entscheidung sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören.
Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?
Kommt keine Einigung zustande, können Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden. Ziel sollte möglichst eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein.
Außergerichtliche Lösungen
Erbrechtliche Streitigkeiten betreffen häufig enge Familienangehörige. Deshalb ist eine außergerichtliche Einigung oft der bessere Weg.
Ich unterstütze Sie bei Vergleichsverhandlungen und der Ausarbeitung rechtssicherer Vereinbarungen. Lässt sich keine Einigung erzielen, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.
Persönliche Beratung im Erbrecht
Jeder Erbfall weist Besonderheiten auf. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte wirksam zu sichern.
Ich berate und vertrete Mandanten aus Bühl, Baden-Baden, Achern, Rastatt und der gesamten Region in allen Bereichen des Erbrechts.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihr Anliegen.
