Arbeitsrecht – Axel H. Götz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kompetente Unterstützung im Arbeitsrecht – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht
Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur gerichtlichen Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Gerade im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen. Insbesondere nach Erhalt einer Kündigung sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden. Eine frühzeitige Prüfung kann entscheidend dafür sein, ob Ansprüche erfolgreich durchgesetzt oder Nachteile vermieden werden können.
Ich unterstütze Sie insbesondere bei folgenden Themen
Kündigung und Kündigungsschutz
Sie haben eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten oder möchten selbst ein Arbeitsverhältnis kündigen? Ich prüfe die Wirksamkeit der Kündigung, berate Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertrete Sie in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Abfindung
Nicht jede Kündigung führt automatisch zu einem Anspruch auf eine Abfindung. In vielen Fällen bestehen jedoch gute Möglichkeiten, im Rahmen von Verhandlungen oder eines gerichtlichen Vergleichs eine angemessene Abfindung zu erzielen. Ich begleite Sie während der gesamten Verhandlung und setze Ihre Interessen konsequent durch.
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Häufig ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf Abfindung, Arbeitslosengeld, Freistellung, Urlaub oder das Arbeitszeugnis. Ich prüfe bestehende Vereinbarungen oder begleite die Vertragsverhandlungen.
Arbeitsvertrag
Ich entwerfe, prüfe und überarbeite Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei werden unter anderem Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Wettbewerbsverboten, Bonuszahlungen und Befristungen rechtlich bewertet.
Abmahnung
Eine Abmahnung kann erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben und Grundlage einer späteren Kündigung sein. Ich prüfe, ob die Abmahnung rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten bestehen, gegen sie vorzugehen.
Sonderkündigungsschutz
Besonderer Kündigungsschutz besteht unter anderem für Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Betriebsratsmitglieder sowie Beschäftigte in Elternzeit. Ich prüfe, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden und vertrete Ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern und Gerichten.
Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann für den weiteren beruflichen Werdegang von erheblicher Bedeutung sein. Ich überprüfe Zeugnisse auf Inhalt, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit und setze berechtigte Berichtigungsansprüche durch.
Lohn- und Gehaltsansprüche
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung offener Lohn-, Gehalts- und sonstiger Vergütungsansprüche, etwa bei Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Bonuszahlungen, Prämien oder Annahmeverzugslohn.
Warum frühzeitige anwaltliche Beratung wichtig ist
Im Arbeitsrecht gelten häufig kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen. Bei einer Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Auch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können dazu führen, dass Ansprüche innerhalb kurzer Zeit geltend gemacht werden müssen.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit über die Erfolgsaussichten und ermöglicht es, die weitere Vorgehensweise gezielt zu planen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Sie haben Fragen zu einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag, einer Abmahnung oder einer anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheit? Tel. 07223 1797
Ich berate Sie persönlich in meiner Kanzlei in Bühl und vertrete Mandanten aus Bühl, Baden-Baden, Achern, Rastatt und der gesamten Region – außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
