Lohnansprüche

Lohnansprüche

Lohnansprüche durchsetzen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bühl

Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht? Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Der Anspruch auf pünktliche Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts gehört zu den wichtigsten Rechten eines Arbeitnehmers. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Löhne oder Gehälter verspätet, unvollständig oder überhaupt nicht gezahlt werden.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Lohnansprüche und unterstütze Arbeitgeber bei der rechtlichen Beurteilung von Vergütungsansprüchen.

Welche Ansprüche können bestehen?

Lohnansprüche beschränken sich nicht auf das monatliche Grundgehalt. Je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können weitere Vergütungsbestandteile geschuldet sein.

Hierzu gehören insbesondere:

  • ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen,

  • Überstundenvergütung,

  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit,

  • Urlaubsvergütung,

  • Urlaubsabgeltung,

  • Annahmeverzugslohn,

  • Bonuszahlungen,

  • Provisionen,

  • Prämien,

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, soweit ein Anspruch besteht.

Ich prüfe, welche Ansprüche Ihnen im konkreten Einzelfall zustehen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Bleibt die Vergütung aus, sollte die Angelegenheit möglichst frühzeitig rechtlich geprüft werden. Häufig lassen sich Ansprüche bereits außergerichtlich durchsetzen.

Je nach Sachlage kommen unter anderem folgende Maßnahmen in Betracht:

  • außergerichtliche Zahlungsaufforderung,

  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber,

  • gerichtliche Geltendmachung vor dem Arbeitsgericht,

  • Zwangsvollstreckung nach einem gerichtlichen Titel.

Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ausschlussfristen beachten

Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschluss- oder Verfallfristen. Danach müssen Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich oder gerichtlich geltend gemacht werden.

Wer diese Fristen versäumt, kann seine Ansprüche verlieren.

Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Prüfung.

Lohnansprüche bei Kündigung

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bestehen häufig noch offene Ansprüche, beispielsweise auf:

  • Restlohn,

  • Urlaubsabgeltung,

  • Überstundenvergütung,

  • variable Vergütung,

  • Bonuszahlungen,

  • Provisionen.

Ich prüfe sämtliche offenen Forderungen und setze berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.

Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Gerät der Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestehen häufig besondere rechtliche Möglichkeiten, etwa im Zusammenhang mit dem Insolvenzgeld.

Ich berate Sie über Ihre Rechte und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich ausstehenden Lohn verlangen?

Neben den gesetzlichen Verjährungsfristen können arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Deshalb sollte der Anspruch möglichst frühzeitig geprüft werden.

Muss ich weiter arbeiten, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt?

Ob Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung zurückhalten dürfen, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine eigenmächtige Entscheidung sollte ohne rechtliche Beratung vermieden werden.

Kann ich Verzugszinsen verlangen?

Gerät der Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug, können unter bestimmten Voraussetzungen neben der Hauptforderung weitere Ansprüche bestehen. Ob diese im Einzelfall gegeben sind, sollte rechtlich geprüft werden.

Persönliche Beratung im Arbeitsrecht

Offene Lohnforderungen sollten nicht unnötig hinausgeschoben werden. Je früher Ansprüche geprüft und geltend gemacht werden, desto größer sind häufig die Möglichkeiten einer erfolgreichen Durchsetzung.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer aus Bühl, Baden-Baden, Achern, Rastatt und der gesamten Region bei allen Fragen rund um Lohn-, Gehalts- und sonstige Vergütungsansprüche.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin (T. 07223 1797). Gemeinsam prüfen wir Ihre Ansprüche und entwickeln eine passende Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.