Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage

                        Ihre Rechte nach einer Kündigung


Anwaltskanzlei Götz - Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bühl

Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten und möchten sich dagegen wehren? Mit einer Kündigungsschutzklage kann gerichtlich überprüft werden, ob die Kündigung wirksam ist. Dabei kommt es häufig auf kurze Fristen und eine sorgfältige rechtliche Prüfung an.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten und prüfe, welche Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall bestehen.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Je nach Sachverhalt können unter anderem folgende Fragen entscheidend sein:

  • Wurde die Kündigung schriftlich erklärt?
  • Ist die Kündigung von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben?
  • Wurde die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten?
  • Greift das Kündigungsschutzgesetz?
  • Liegt ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vor?
  • Wurde ein bestehender Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?
  • Besteht besonderer Kündigungsschutz, etwa wegen Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit?

Eine Kündigungsschutzklage dient dazu, diese Fragen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die Drei-Wochen-Frist

Bei einer Kündigung ist schnelles Handeln erforderlich. Soll die Wirksamkeit einer Kündigung angegriffen werden, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich rechtswidrig gewesen wäre. Deshalb sollte unmittelbar nach Erhalt der Kündigung anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens

Ein Kündigungsschutzverfahren beginnt mit der Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht.

In der Regel findet zunächst zeitnah ein Gütetermin statt. Ziel dieses Termins ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen. Kommt keine Einigung zustande, schließt sich das weitere Gerichtsverfahren mit einem Kammertermin an, in dem das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.

Während des gesamten Verfahrens prüfe ich gemeinsam mit Ihnen die sinnvollste Strategie und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und dem Gericht.

Geht es immer um den Erhalt des Arbeitsplatzes?

Nicht zwingend. Manche Arbeitnehmer möchten ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen. Andere streben eine wirtschaftlich sinnvolle Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.

Je nach Sachlage können unter anderem folgende Ziele verfolgt werden:

  • Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses,
  • Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs,
  • Verhandlung über eine Abfindung,
  • Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  • Erteilung eines guten qualifizierten Arbeitszeugnisses,
  • Klärung offener Vergütungs- und Urlaubsansprüche.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls und Ihren persönlichen Zielen ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten sind insbesondere hilfreich:

  • Kündigungsschreiben,
  • Arbeitsvertrag,
  • Nachträge zum Arbeitsvertrag,
  • Abmahnungen,
  • Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber,
  • Lohnabrechnungen,
  • vorhandene Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, soweit einschlägig.

Sollten einzelne Unterlagen noch nicht vorliegen, kann die rechtliche Prüfung dennoch regelmäßig bereits erfolgen.

Häufige Fragen

Kostet eine Kündigungsschutzklage Geld?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Streitwert und davon, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Gerne informiere ich Sie bereits im ersten Beratungsgespräch transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Muss ich nach der Kündigung weiter arbeiten?

Grundsätzlich besteht das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort, sofern keine Freistellung erfolgt oder das Arbeitsverhältnis auf andere Weise endet.

Kann ich auch dann klagen, wenn ich keine Weiterbeschäftigung möchte?

Ja. Eine Kündigungsschutzklage kann auch dann sinnvoll sein, wenn das Ziel nicht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern eine einvernehmliche Beendigung unter möglichst günstigen Bedingungen ist.

Persönliche Beratung im Arbeitsrecht

Jeder Kündigungsfall weist Besonderheiten auf. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft dabei, Fristen einzuhalten und die vorhandenen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer aus Bühl, Baden-Baden, Achern, Rastatt und der gesamten Region in allen Fragen des Kündigungsschutzes und stehe Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht zur Seite.

Vereinbaren Sie möglichst zeitnah einen Beratungstermin (T. 07223 1797).